Schutzgebiete
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WMS LebensraeumeBiotope
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INSPIRE Darstellungsdienst (WMS) Geschützte Landschaftsbestandteile - originär (Landkreis Ammerland)
Geschützte Landschaftsbestandteile im LK Ammerland - Dienst aus originären Datensätzen
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Web Feature Service für Daten im Bereich des Naturschutzes für den Landkreis Wesermarsch. Der Dienst beinhaltet zurzeit: - Landschaftsschutzgebiete - Naturdenkmale
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Festgesetzte und staatl. anerkannte Heilquellenschutzgebiete gem. § 94 NWG und § 53 WHG Grundwasserschutz
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Dienst WSG im LK Ammerland - originär
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Web Map Service für Daten im Bereich des Naturschutzes für den Landkreis Wesermarsch. Der Dienst beinhaltet zurzeit: - Landschaftsschutzgebiete - Naturdenkmale
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Ödland und sonstige naturnahe Flächen gehören zu den gesetzlich geschützten Landschaftsbestandteilen (nach dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Nieders. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz)
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Landschaftsschutzgebiet (LSG) ist ein rechtsverbindlich festgelegtes, meist großflächiges Gebiet, in dem Natur und Landschaft besonders geschützt sind. Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete. Zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten ist in ihnen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich. Die Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder die besondere kulturhistorische Bedeutung der Landschaft oder die besondere Bedeutung für Erholung sind weitere Gründe, die diesen Schutz rechtfertigen. In Landschaftsschutzgebieten soll die natürliche Entwicklung planmäßig und mit den ökologischen Bedingungen in Übereinstimmung ablaufen. Die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Oldenburg sind in der Regel flächenmäßig wesentlich größer als die Naturschutzgebiete und unterliegen geringeren Schutzbestimmungen. Die ordnungsgemäße land- und forstwirtschaftliche Bodennutzung kann in der Regel fortgeführt werden. Im Landkreis Oldenburg gibt es zur Zeit 60 ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete mit einer Gesamtgröße von etwa 22.666 ha.
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WFS für Schutzgebiete
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Ausgewiesene, geschützte Landschaftsbestandteile gem. § 29 BNatSchG i. V. m. §22 NAGBNatSchG (Ödland)
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